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Rentenversicherungspflicht von Selbständigen

Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist ein wichtiger Aspekt, den viele Unternehmer und Freiberufler oft übersehen oder unterschätzen. Denn viele Selbständige unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören beispielsweise diejenigen, die dauerhaft nur für einen Auftraggeber tätig sind. Zudem gelten einige Berufsgruppen, wie beispielsweise Handelsvertreter nach HGB 84 oder auch Lehrer (seien es Tennis-, Reit- oder auch Klavierlehrer) dirket als Rentenversicherungspflichtig.

Müssen selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen?

Viele selbstständige Personen in Deutschland sind zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet. Dies betrifft sowohl Personen, die hauptberuflich selbstständig tätig sind, als auch Personen, die nebenberuflich selbstständig sind.

Für einige Selbstständige gibt es aber auch verschiedene Möglichkeiten der Absicherung Ihres Ruhestandes: Sie können entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sich privat für das Alter absichern oder eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung abschließen.

Es ist wichtig, dass Selbstständige sich rechtzeitig über ihre Möglichkeiten zur Altersvorsorge informieren und entsprechende Vorkehrungen treffen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Wichtig ist außerdem: alle Varianten haben Ihre Vor- als auch Nachteile. Setzen Sie sich daher gerne mit einem Spezialisten in Verbindung, der Sie unabhängig dazu beraten kann und mit Ihnen die für Sie optimalste Lösung findet.

Rentenversicherungspflicht von Selbständigen

Kann ich mich als selbstständiger von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich als Selbstständiger von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Dafür muss allerdings ein Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden und es ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt werden.

Was können wir für Sie tun?

Unsere Rentenberaterinnen und Rentenberater können Ihnen als Selbständigen dabei helfen, ihre individuelle Situation zu analysieren und festzustellen, ob sie rentenversicherungspflichtig sind. Zudem kann ein Rentenberater bei der Klärung von Fragen zur Beitragszahlung, Rentenansprüchen und Rentenberechnung unterstützen.
Darüber hinaus kann ein Rentenberater Selbständigen auch dabei helfen, die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge zu prüfen und individuell passende Lösungen zu finden.


Fazit: Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist ein Thema, das nicht zu unterschätzen ist. Unsere Rentenberater von www.unabhängige-rentenberatung.de können Ihnen dabei helfen, Klarheit zu schaffen, Fragen zu klären und individuelle Lösungen für die Altersvorsorge zu finden.

Schreiben Sie uns eine E-Mail

info@unabhaengige-rentenberatung.de

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