Anfrage Rentenberatung Anfrage für eine Rentenberatung

Sie benötigen Hilfe rund um das Thema Rente? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Unsere professionellen Rentenberaterinnen und Rentenberater beraten Sie unabhängig. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!
Ich wünsche mir eine Beratung zu:












Ich benötige Hilfe bei:




Was ist eine Rentenberatung?

Eine unabhängige Rentenberatung erstreckt sich auf alle Schichten der Altersvorsorge.

Wichtig: Wir betreiben keinen Produktverkauf und werden Ihnen auch keine Produktempfehlungen betrieblicher und/oder privater Vorsorgeangebote geben. Ihre individuelle Situation steht bei uns im Vordergrund. Anhand Ihrer Ausgangssituation, aber eben auch unter Berücksichtigung Ihrer Ziele und Wünsche helfen wir Ihnen dabei, sinnvolle und gute Entscheidungen zu treffen.

Es handelt sich hierbei um eine Rechtsdienstleistung auf dem Gebiet

  • der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • des sozialen Entschädigungsrechts,
  • des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente
  • sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung (§ 10 Abs. 1 RDG).

Was Sie erwarten dürfen:
Wichtig ist uns, dass wir uns einen Überblick über Ihre Gesamtsituation verschaffen- gemeinsam erörtern wir beispielsweise in einer Erstberatung Ihren "Status Quo" und besprechen mit Ihnen die unterschiedlichen Vorsorgewege, für die Sie sich ggf. in der Vergangenheit entschieden haben. Sei es eine Betriebliche Altersversorgung neben der Gesetzlichen Rente oder aber ein Bausparvertrag.

Auch bei einer Rentenantragsstellung gehen wir auf Ihre persönliche und individuelle Situation ein, klären Ihre Fragen und übernehmen dann, sofern gewünscht, den gesamten Antragsprozess inkl. Korrespondenz und Bescheidprüfung.

Was zeichnet einen Rentenberater aus?
Der Beruf eines Rentenberaters ist geschützt und auch die daraus resultierende Erlaubnis zur Rechtsberatung im Bereich der Rentenversicherung ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.

Diese Berufsbezeichnung darf ausschließlich von Personen geführt werden, die vom jeweilig zuständigen Amtsgericht im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind (§ 11 Abs. 4 RDG).

Wichtig für Sie:
Ein Rentenberater, der im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist, ist kein Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies unterstreicht seine Unabhängigkeit. Sie können jeden registrierten Rentenberater online im Rechtsdienstleistungsregister einsehen.

Schreiben Sie uns eine E-Mail

info@unabhaengige-rentenberatung.de

captcha